Als Lehrerin in Luxemburg arbeiten

Ein Hochschuldiplom reicht nicht aus

Ich lebe seit 13 Jahren mit meinem Mann in Luxemburg. Nun steht uns die Scheidung bevor. Um finanziell unabhängig zu sein, möchte ich wieder arbeiten gehen. In Deutschland habe ich vor der Heirat an einem Gymnasium Sport, Französisch und Russisch unterrichtet. Kann ich meinen Beruf als Lehrerin auch in Luxemburg ausüben?

Bürger aus einem anderen EU-Staat dürfen bei der Arbeitsaufnahme gegenüber den eigenen Bürgern nicht benachteiligt werden. Dies gilt auch für Lehrer. Dennoch reicht Ihr Hochschuldiplom nicht aus, um einfach in den luxemburgischen Staatsdienst aufgenommen zu werden. Genau wie jeder Luxemburger Bewerber müssten Sie zunächst ein anspruchsvolles Aufnahmeverfahren durchlaufen. Dass Sie in Deutschland bereits Beamtin waren, spielt für die Einstellung in Luxemburg keine Rolle.

Um in Luxemburg als Lehrer verbeamtet zu werden, muss man nicht nur studiert haben. Vielmehr werden in einem speziellen Auswahlverfahren, dem "Concours de recrutement pour le professorat de l’enseignement secondaire", die besten Bewerber für das Lehramt ausgewählt. Ihr deutscher Hochschulabschluss kann die Teilnahme an diesem Concours nicht ersetzen. Er gilt lediglich als Zulassungsvoraussetzung.

Obwohl viele Luxemburger ihr Diplom im Ausland erworben haben - in Luxemburg selbst gibt es erst seit 2003 eine Universität, ist der Concours natürlich auf den Dienst in luxemburgischen Schulen zugeschnitten. Die Prüfungen beinhalten detaillierte inhaltliche Fragen zu den einzelnen Fächern; im Fach Sport werden Sie auch praktisch geprüft. Außerdem müssen Sie für alle Fächer Tests nicht nur in Französisch, sondern auch in luxemburgischer Sprache absolvieren.

Weitere Informationen:

Ministère de l’Éducation nationale, de la Formation professionelle et des Sports
Service du Personnel des Ecoles
29, rue Aldringen
L-2926 Luxemburg
Tel.: +352 478-5142
Fax: +352 478-5113
E-Mail: info@men.lu

Um am Concours teilnehmen zu können, wenden Sie sich an das Luxemburger Ministerium für Erziehung. Dort können Sie sich bis zum 15. Juli jeden Jahres für das Auswahlverfahren anmelden, das in jedem Herbst stattfindet. Es empfiehlt sich, sehr frühzeitig sich über die recht hohen Anforderungen für die einzelnen Fächer zu informieren.

Doch selbst wenn Sie den Concours bestehen, werden Sie damit nicht gleich verbeamtete Lehrerin. Zunächst erhalten Sie nur eine Stelle als Referendarin an einem luxemburgischen Gymnasium. Immerhin: Die Referendariatszeit kann aufgrund Ihrer Berufserfahrung verkürzt werden. Während Ihres Referendariats wird Ihnen noch ein weiteres Examen abverlangt. Erst wenn Sie auch dies bestanden haben, werden Sie als Lehrerin in den luxemburgischen Staatsdienst übernommen.

Natürlich ist dieser Weg für eine ausgebildete Lehrerin sehr mühsam. Wenn Sie nicht wieder an den Anfang ihrer Berufslaufbahn zurückkehren möchten, bleiben Ihnen aber noch zwei andere Möglichkeiten, um doch noch als Lehrerin in Luxemburg zu arbeiten. So könnten Sie sich um einen befristeten Lehrvertrag, etwa als Aushilfe, an einer Schule bemühen. In - allerdings sehr seltenen Fällen - kann daraus sogar ein unbefristetes Angestelltenverhältnis entstehen.
Eine weitere Möglichkeit wäre die Bewerbung bei einer privaten Schule.

Wollen Sie sich Ihr Diplom anerkennen lassen, müssen Sie dies beim Ministerium für Erziehung und Berufsausbildung beantragen. Eine Anerkennung kann aber nur gewährt werden, wenn ein umfangreiches Dossier eingereicht wird. Dazu zählt im Einzelnen: