Polnische Pflegedienstleistungen

Ambulante Pflegedienste nach nationalen Bedingungen

Ich habe in Polen einen ambulanten Pflegedienst und möchte diese Dienstleistung auch in Deutschland - vor allem in Mecklenburg-Vorpommern - anbieten. Geht das?

Deutschland hat zwar mit Polen und Tschechien Übergangsregelungen bei der Dienstleistungsfreiheit ausgehandelt, aber diese gelten nur für den Bereich Baugewerbe, Reinigung und die Tätigkeit von Innendekorateuren. Pflegedienstleistungen können also erbracht werden, müssen allerdings den nationalen Regelungen genügen.

Wer ambulante Pflegedienste anbieten möchte, muss mit den Krankenkassen, bzw. den Landesverbänden der Pflegekassen einen Versorgungsvertrag abschliessen. Die Bedingungen variieren teilweise von Kasse zu Kasse. Für den Landesverband der AOK Mecklenburg-Vorpommern gelten folgende Rahmenanforderungen:

Erst wenn diese und die von den jeweiligen Kassen noch zusätzlich gestellten Anforderungen erfüllt sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Versorgungsvertrag abzuschließen.

Weitere Informationen

AOK Mecklenburg-Vorpommern
Am Grünen Tal 50
19063 Schwerin
Servicehotline
Tel.: 0385 308-0
Fax: 0385 308-1777
E-Mail: aok-mecklenburg-vorpommern@mv.aok.de
http://www.aok.de/index.php?bl_neu=10