Zusätzliche Steuern auf die deutsche Rente in Dänemark

Deutsche Ruheständler müssen mit einer Halbierung ihres Einkommens rechnen

Mein Mann und ich sind Rentner und leben seit drei Jahren auf der dänischen Insel Laeso. Jetzt hat uns die Kommune erstmals einen Steuerbescheid geschickt, in dem sie rückwirkend über 50 Prozent Einkommenssteuern verlangt. Wenn wir das Geld tatsächlich zahlen, müssen wir in Dänemark Sozialhilfe beantragen und erhalten wahrscheinlich keine Aufenthaltsgenehmigung mehr. Was können wir tun?

Wo Sie Einkommenssteuern zahlen müssen, regelt ein “Doppelbesteuerungsabkommen” zwischen Deutschland und Dänemark. Dieses Abkommen sieht vor, dass Renteneinkünfte grundsätzlich dort besteuert werden, wo die Betroffenen leben - in Ihrem Fall also in Dänemark.

Für einen dänischen Rentner, der nach Deutschland zieht, ist diese Regelung sehr erfreulich: Hier werden Renten nur niedrig besteuert. Dies ist in Dänemark anders: Dort zahlen Rentner Steuern, und das nicht zu knapp. Der Steuersatz liegt derzeit um die 50 Prozent. Deutsche Ruheständler, die in Dänemark leben wollen, müssen also mit einer Halbierung ihres Einkommens rechnen.



De facto werden Rentner, die ihr Einkommen aus Deutschland beziehen, diskriminiert: Dänische Rentner erhalten, da die Besteuerung im voraus einkalkuliert wird, von vornherein eine höhere Rente. Ein Ruheständler mit einer deutschen Rente, die in Dänemark durch die Steuer halbiert wird, kann dagegen kaum seinen Lebensunterhalt bestreiten. Damit verfehlt das Doppelbesteuerungsabkommen seinen Sinn, denn eigentlich soll es Bürger, die in einen anderen Staat umgezogen sind, vor einer übermäßigen steuerlichen Belastung ihres Einkommens schützen.

De jure verstößt der dänische Staat aber nicht gegen europäisches Recht. Dieses sieht zwar vor, dass Ausländer aus anderen EU-Mitgliedstaaten gegenüber den eigenen Staatsbürgern nicht benachteiligt werden dürfen. Diesen Grundsatz verletzt die dänische Rentenbesteuerung aber nicht: Auch dänische Rentner müssen die hohen Steuern zahlen.

Noch ärgerlicher ist für Sie: Dänemark hat von seinem Recht, Renten von Deutschen zu besteuern, lange Zeit gar keinen Gebrauch gemacht! Deutsche Rentner konnten unbehelligt vom dänischen Fiskus in Dänemark leben. Erst vor kurzem hat der dänische Staat die Rentenregelung des Doppelbesteue-rungsabkommens für sich entdeckt. Seitdem verlangen die dänischen Behörden auch von deutschen Rentnern Steuern - oft mit deftigen Nachzahlungen für die vorhergehenden, bisher unversteuert gebliebenen Jahre.

Diese Situation ist für Sie natürlich gänzlich unbefriedigend. Auf dem Rechtsweg werden Sie aber schwerlich gegen den dänischen Staat vorgehen können. Eine Lösung des Steuerproblems kann nur auf politischer Ebene liegen. Tatsächlich ist ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Dänemark und Deutschland geplant, das die Besteuerung der Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung an der Quelle, in Ihrem Fall also in Deutschland, vorsieht. Damit würde in Zukunft für einen Großteil der deutschen Rentner in Dänemark das existenzbedrohende Steuerproblem entfallen.

Dies ist für Sie nur ein schwacher Trost. So bitter es ist: Derzeit sind Sie noch völlig auf das Wohlwollen der dänischen Behörden angewiesen. Können Sie diese nicht zum Einlenken bewegen, bleibt Ihnen wohl nichts anderes übrig, als die Steuern für die letzten Jahre zu zahlen.

Ihr Fall ist kein Einzelfall. Bei der deutschen Botschaft in Kopenhagen ist bereits eine Reihe von Beschwerden deutscher Rentner eingegangen. Sie sollten deshalb Ihren Fall dort und bei der Bürgerberaterin der Europäischen Kommission in Dänemark bekanntmachen. Vielleicht können die dänischen Behörden ja durch die Vielzahl der Eingaben zu einer Änderung Ihrer Haltung bewegt werden.

Um ihre Aufenthaltsgenehmigung in Dänemark müssen Sie sich übrigens trotz allem keine Gedanken machen. Zwar ist ein ausreichendes Einkommen die Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung. Wenn Sie die geforderten Nachzahlungen aber nicht auf einmal leisten können, muss der dänische Staat Ihnen wenigstens ein Mindesteinkommen auf dem Niveau des Sozialhilfesatzes lassen. Dadurch bleibt es bei der Ihnen nach EU-Recht zustehenden Aufenthaltserlaubnis.

Weitere Informationen:

Bürgerberaterin der Europäischen Kommission in Dänemark:
Ostergade 61 PO Box 144
1004 Kobenhavn K.
Tel: 0045 33 144140
Sprechstunde dienstags von 10-15 Uhr

Deutsche Botschaft in Dänemark:
Rechts- und Konsularreferat
Stockholmsgade 57
DK-2100 Kobenhavn o
Tel: 0045 35 261591

Deutsch-Dänisches Doppelbesteuerungsabkommen